Sie leben in den Kreisen Düren, Aachen, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis oder haben sonst einen Bezugspunkt zu Düren oder Jülich, der es Ihnen ermöglicht, die Präsenztermine wahrzunehmen.
Eine erfolgreiche Teilnahme an der Schulung setzt Ehrlichkeit, Offenheit in der Bearbeitung persönlicher Themen und die Bereitschaft zur Veränderung von Verhalten und der Lebensgestaltung voraus. Sie akzeptieren die Regeln der Schulung und unserer Einrichtung.
Ausschlussgründe sind: Unfähigkeit zur Abstinenz bzw. Unfähigkeit zum kontrollierten Umgang mit Alkohol, fortgesetzter Rauschmittelmissbrauch und erneute strafbare Handlungen während der Schulung (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen mit einer reinen verkehrsrechtlichen Fragestellung (zu viele Punkte) ohne Alkohol- oder Drogenproblematik schulen wir nicht, da unsere Konzepte für diese Menschen nicht passend sind!